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Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen


Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Widerruf bzw. die Warenrücksendung ist zu richten an:

- SLY electronic, Erich-Weinert-Str. 139-141, 10409 Berlin; Fax: 030/428 492-29;

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen oder Leistungen, die nach einer Kundenspezifikation gefertigt, bestellt oder eindeutig auf die persönlichen Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. Ebenso ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, bei Fernabsatzverträgen

- über die Lieferung von Waren oder Warengruppen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,

- über die Lieferung von Bild-, Ton- und Datenträgern, insbesondere von CD`s, DVD`s, Software, Büchern sowie sonstigen Multimediaprodukten, soweit deren Versiegelung, Verpackung oder Schutzhülle durch den Verbraucher geöffnet wurde;

- über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten;

- über die Lieferung von Verbrauchsmaterialien, insbesondere von Akkus, Batterien, Druckeinheiten oder ähnlichen Artikeln sowie Bauelementen, sofern deren Verpackung durch den Verbraucher geöffnet wurde oder eine Verwendung stattgefunden hat;

- die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen wurden.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Leistung, wenn die Fa. SLY mit der Ausführung der bestellten Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat.

Im übrigen finden die Bestimmungen des § 312 d BGB Anwendung.

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Geht der Bestellwert über einen Betrag von 40,00 € hinaus, werden die Kosten der Rücksendung durch die Fa. SLY übernommen.

Ist eine Rücksendung der Ware durch Paket nicht möglich, genügt es, wenn der Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber der Fa. SLY ein schriftliches Rücknahmeverlangen erklärt. Auch in diesem Fall gilt die vorstehende Bestimmung zur Kostentragung.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.



Unsere AGBs und Lizenzbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1)
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen finden auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Ing. Peter Haenel, SLY-electronic, nachfolgend als Fa. SLY bezeichnet, Anwendung.

(2)
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass die geschlossenen Rechtsgeschäfte einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Personen zuzurechnen sind.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Eingehung der Geschäftsbeziehung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3)
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis der Fa. SLY, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Ergänzungen oder Nebenabreden zu einem Vertrag bedürfen ebenfalls der Schriftform.

 

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1)
Die Leistungsangebote der Fa. SLY sind freibleibend und unverbindlich in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit, Lieferfristen und Ausführungszeit. Technische Änderungen sowie nicht erhebliche Abweichungen der Ware in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten.

(2)
Mit der Bestellung einer Leistung oder Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung oder Ware in Anspruch zu nehmen.

(3)
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. SLY oder durch Erbringung der Leistung bzw. Auslieferung der Ware an den Kunden zustande, spätestens jedoch mit Abnahme/Annahme der zu erbringenden Leistung durch den Kunden.

(4)
Bestellt ein Verbraucher eine Ware oder Leistung auf elektronischem Wege, wird die Fa. SLY den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Sofern die Fa. SLY die auf elektronischem Wege eingegangene Bestellung eines Verbrauchers annimmt, wird der Vertragstext von der Fa. SLY gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

(5)
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Fa. SLY. Das gilt nur für den Fall, dass die Fa. SLY die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sofern eine Gegenleistung bereits erbracht wurde, wird diese unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Tagen, zurückerstattet.

 

§ 3 Preise

(1)
Die in den Angeboten der Fa. SLY enthaltenen Preise stellen für einen Zeitraum von 15 Tagen ab Unterbreitung des Angebots einen maßgeblichen Richtwert dar.
Ist der Kunde ein Verbraucher beinhaltet der Preis der Leistung bzw. der Ware die am Tag der Leistungserbringung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
Ist der Kunde ein Unternehmer ist der Preis der Leistung bzw. der Ware eine Nettopreisangabe.

(2)
Bei elektronischer Bestellung entstehen dem Kunden neben den Kosten der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten.

(3)
Im Falle eines Versendungskaufes versteht sich der Preis der Ware zuzüglich der entstehenden Versandkosten.

(4)
Zusatzleistungen, Materialpreiserhöhungen, Personalkostensteigerungen sowie unvorhergesehene Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren und der Devisenbewirtschaftung können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
Bei Lieferungen bzw. Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses berechtigen derartige Änderungen der Geschäftsgrundlage die Fa. SLY generell zu einer Preisanpassung.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1)
Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 10 Tagen nach Erbringung der Leistung oder dem Erhalt der Ware die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

(2)
Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden kann die Fa. SLY die sofortige Zahlung sämtlicher ihr aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen ohne Rücksicht auf deren vereinbarte Fälligkeit verlangen. Gleiches gilt, wenn der Fa. SLY Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Zweifel stellen.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist die Fa. SLY ferner berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(3)
Soweit der Kunde nichts Gegenteiliges bestimmt, werden Zahlungen zuerst auf die älteste Schuld angerechnet.

(4)
Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber, so dass diese erst mit Einlösung als Zahlung gelten.

(5)
Zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Fa. SLY anerkennt wurden.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

(1)
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Fa. SLY das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt die verkaufte oder gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der Fa. SLY. Bei mehreren Forderungen oder einer Forderung aus laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.

(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

(3)
Der Kunde ist verpflichtet, der Fa. SLY einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware -etwa im Falle einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme- sowie die Beschädigung oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich unter Angabe des Vollstreckungsgläubigers oder des Dritten schriftlich mitzuteilen. Ebenso hat der Kunde der Fa. SLY einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware aus sonstigem Grunde sowie den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

(4)
Die Fa. SLY ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(5)
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt die Fa. SLY Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des anteiligen Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache. Erwirbt der Kunde an der neuen Sache Alleineigentum, räumt er der Fa. SLY bereits jetzt einverständlich das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des anteiligen Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein.

(6)
Ein Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Im Gegenzug tritt er der Fa. SLY bereits jetzt sicherungshalber alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen. Die Fa. SLY nimmt die Abtretung an.
Auf Verlangen der Fa. SLY hat der Unternehmer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Der Unternehmer ist nach der Abtretung weiterhin zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis der Fa. SLY bleibt von der Einziehungsermächtigung des Unternehmers unberührt.
Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt, wenn die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Forderung des Unternehmers bereits an Dritte abgetreten ist, der Unternehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug gerät, er seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt.
Die Einzugsermächtigung des Unternehmers erlischt, wenn dieser gegenüber der Fa. SLY in Zahlungsverzug gerät oder die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt.

(7)
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Fa. SLY nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird auf Verlangen des Unternehmers ein entsprechender Teil der Sicherungsrechte nach Wahl der Fa. SLY freigegeben. Der Unternehmer trägt die Beweislast, dass der Wert der Sicherheiten die gesicherten Ansprüche um 20 % übersteigt.

(8)
Der Fa. SLY steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Vertragsverhältnisses in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher ausgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

 

§ 6 Gefahrübergang, Versendung und Lieferung

(1)
Ist der Käufer einer Ware ein Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Versendungskauf.

Ist der Käufer einer Ware ein Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf bereits mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Die Fa. SLY versichert die zu versendende Ware auf Kosten des Unternehmers, wenn dieser ausdrücklich eine Transportversicherung begehrt.

(2)
Sind Werkleistungen zu erbringen, so gilt das Werk bzw. die zu erbringende Leistung als abgenommen, wenn der Kunde den Leistungserfolg quittiert. Dies schließt die Möglichkeit einer nicht förmlichen Abnahme durch einfache Entgegennahme der Leistung nicht aus.

(3)
Der Übergabe/Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug gerät.

 

§ 7 Gewährleistung

Die Fa. SLY übernimmt die Gewähr für ihre Leistungen und Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus gilt folgendes vereinbart.

(1)
Vereinbarungen der Vertragsparteien über die Beschaffenheit einer Sache bedürfen der Schriftform.
Ist der Käufer einer Ware ein Unternehmer, gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als Beschaffenheitsvereinbarung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Wurde der Kunde durch unzutreffende Aussagen des Herstellers zum Kauf einer Ware bewogen, trifft ihn die Beweislast für die Beeinflussung der Kaufentscheidung.

(2)
Ist der Käufer einer Ware ein Verbraucher, so kann er wegen eines Sachmangels nach seiner Wahl bestimmen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) erfolgen soll. Die Fa. SLY ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Ist der Käufer einer Ware ein Unternehmer, leistet die Fa. SLY für Mängel der Sache zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

(4)
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

(5)
Ist der Käufer einer Ware ein Unternehmer, hat er der Fa. SLY offensichtliche Sachmängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen (unverzüglich) nach Empfang der Ware schriftlich und detailliert anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei versteckten Mängeln beginnt diese Frist ab dem Zeitpunkt der Mangelfeststellung.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Schreibens. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Das gleiche gilt für Falschlieferungen und Mengenabweichungen. Die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB bleiben im übrigen unberührt.

(6)
Die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers bei Verträgen über den Erwerb bzw. die Lieferung neu hergestellter Waren verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Sache.
Ist der Käufer einer neu hergestellten Ware ein Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Sache.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich gebrauchter Sachen, sowie bestellter Leistungen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache, bzw. ab Abnahme der Leistung.
Darüber hinausgehende Garantien oder Gewährleistungszusagen werden durch die Fa. SLY nicht gegeben. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

(7)
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn
- der durch den Kunden gerügte Mangel nicht zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sondern die Folge unsachgemäßer Lagerung, übermäßiger Abnutzung oder von Fremdeingriffen ist,
- der Kunde Betriebs- oder Wartungsempfehlungen des Herstellers oder der Fa. SLY nicht befolgt,
- der Kunde Änderungen an der Ware oder Leistung vornimmt, Teile auswechselt oder Komponenten zur Ware oder Leistung hinzufügt,
- sich der Sachmangel als Folge der Unverträglichkeit der vom Kunden genutzten Software mit dessen Hardware darstellt bzw. ein Verträglichkeitsproblem der Software untereinander besteht oder installierte Treiber zueinander inkompatibel sind, wobei in allen Fällen ausdrücklich auf die eingeschränkte Gewährleistung für Software verwiesen wird.

Die Gewährleistung bezieht sich ferner nicht auf Verbrauchsmaterialien oder Verschleißteile (z.B. Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterial und ähnliches).

(8)
Für die Lieferung oder Leistung von Software gelten die nachfolgenden Regelungen:

Ist Software Bestandteil der Lieferung oder Leistung so übernimmt die Fa. SLY die Gewährleistung nur insoweit, als diese Software im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
Im übrigen finden die dem Datenträger beiliegenden bzw. auf diesem befindlichen Nutzungsbedingungen des Herstellers Anwendung. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Ist die Software vorinstalliert, erfolgt die Anerkennung durch deren erstmalige Benutzung.

(9)
Zeigt der Kunde gegenüber der Fa. SLY einen Mangel der Ware oder der Leistung an und stellt im Zuge der Nacherfüllung oder anlässlich der Überprüfung des Mangels heraus, dass ein die Gewährleistungspflicht der Fa. SLY begründender Mangel im Sinne dieser Geschäftsbedingungen nicht vorliegt, so hat der Kunde die Kosten der Überprüfung und der Fehlerbeseitigung entsprechend den ausgewiesenen Stundenverrechnungssätzen einschließlich der Materialkosten sowie der Kosten für An- und Abfahrt zu vergüten.

(10)
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftungsbeschränkungen und Schadensersatz

(1)
Für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung und Organisationsverschulden haftet die Fa. SLY nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter, die nicht Vertragspartner der Fa. SLY sind.

(2)
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Fa. SLY arglistiges verhalten vorwerfbar ist.

(3)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung nicht. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, sofern der Fa. SLY die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden zuzurechen ist.

 

§ 9 Datenverlust

(1)
Das Risiko für den Verlust von Daten trägt grundsätzlich der Kunde. Er hat für die stetige Sicherung der Datenbestände selbst Sorge zu tragen.
Die Fa. SLY haftet insbesondere nicht für den Verlust und die Wiederbeschaffung von Daten auf Geräten oder Bauteilen, für die der Kunde einen Reparaturauftrag erteilt hat sowie für Folgeschäden auf Grund des Datenverlustes. Eine Datensicherung durch die Fa. SLY erfolgt nur, wenn der Kunde vor der Leistungserbringung einen dahingehenden Auftrag erteilt hat.
Eine Haftung der Fa. SLY für einen Datenverlust besteht selbst dann nicht, wenn sich dieser als Folge eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs des Kunden darstellt. Dies gilt auch für den Verlust von Daten, der unmittelbar oder mittelbar damit zusammenhängt, dass der Kunde Hardware, Software, Zubehör, auch einzeln, von der Fa. SLY durch Leistung oder Lieferung bezogen hat.

(2)
Die vorhergehenden Regelungen gelten nicht für den Fall, dass der Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Fa. SLY oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass der Datenbestand mit vertretbaren Aufwand aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird (Datensicherung), wiederhergestellt oder rekonstruiert werden kann.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

(1)
Der Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Berlin.

(2)
Für die Beurteilung sämtlicher Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstige internationale Regelungen finden keine Anwendung.

(3)
Ist der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus vertraglichen Beziehungen der Geschäftssitz der Fa. SLY.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(4)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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